Versicherte Gefahren und Schäden
Bei der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für folgende Gefahren:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung,
- Leitungswasser sowie Rohrbruch und Frostschäden,
- Sturm und Hagel,
- Einbruchdiebstahl, Raub oder der Versuch einer solchen Tat,
- Vandalismus nach einem Einbruch.
Eine Entschädigung wird gezahlt wenn der versicherte Hausrat durch die o.g. Gefahren
- zerstört, oder beschädigt wird,
- abhanden kommt
- oder Folgeschäden entstehen.
Weitere, durch besondere Beantragung und durch Zuschläge versicherbare Gefahren und Schäden sind:
- Fahrraddiebstahl (Klausel 7110)
- Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
- Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Überspannungsschäden (Klausel 7111)
- Elementarschäden (Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Lawinen)
Bei Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Schäden durch Elementarereignisse müssen Zusatzfragebögen mit Detailangaben ausgefüllt werden. Der Versicherer entscheidet dann, ob der Versicherungsschutz hierfür gewährt wird oder nicht.