Nicht versicherte Sachen und Gefahren
Nicht versicherte Sachen und Gefahren in der Hausratversicherung sind:
- Kraftfahrzeuge und deren Anhänger einschließlich ihrer Teile und Zubehör, wie z.B. : gelagerte Reifen , Dachgepäckträger, Jetbag, usw.
- Hausrat von Untermietern
- Gebäudebestandteile
- Wasser- und Luftfahrzeuge, einschließlich ihrer Teile und Zubehör.
(Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich der Motoren , Fall- und Gleitschirme. Surfgeräte und Flugdrachen ohne Motor sind dagegen mitversichert.)
- Pelze und Schmuck für die eine separate Versicherung (Valorenversicherung) abgeschlossen wurde.
- Wertsachen in Ferien oder Wochenendhäusern.
Nicht versicherte Gefahren:
- Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Wenn Sie z.B. Ihre Wohnung verlassen und die Balkon- oder Terrassentür nicht verschließen. Wird dann eingebrochen, besteht kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung.
- Schäden durch Raub oder Diebstahl, die durch vorsätzliches Handeln von Hausangestellten oder Mitbewohnern verursacht wurden.
- Das Eindringen von Regen, Schnee, Hagel durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster, Außentüren etc. ist ebenfalls nicht versichert. Es sei denn, die Öffnungen sind durch den Sturm entstanden.
- Schäden die durch sogenannte Elementarereignisse wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen Erdbeben etc. entstanden sind. Der Versicherungsschutz für diese Schäden kann bei den meisten Versicherern mittlerweile gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden.
- Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie.