Versicherungsbeginn und Vertragslaufzeit
Der Versicherungsbeginn ist der in der Police für die Haftpflichtversicherung vereinbarte Zeitpunkt. Voraussetzung ist die unverzügliche Zahlung der Erstprämie nach Vorlage des Versicherungsscheines. Ist dies der Fall, sind auch Schäden, die sich zwischen dem Zugang der Police und der Zahlung des Erstbeitrages ereignen, versichert. Es gilt die erweiterte Einlösungsklausel.
Um sich in diesem wichtigen Bereich keine Versäumnisse einzuhandeln, empfiehlt es sich, dem Versicherer eine Einzugsermächtigung zu erteilen und für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Der Versicherungsbeginn kann so nicht versäumt werden und Sie machen für die Beitragszahlung aus der Bringschuld eine Holschuld.
Der Versicherungsvertrag ist für die beantragte und im Versicherungsschein festgelegte Vertragsdauer abgeschlossen. In der Regel kann bei einer Haftpflichtversicherung eine Vertragslaufzeit von 1 oder 5 Jahren gewählt werden. Bei einer längeren Vertragslaufzeit werden meist Prämiennachlässe in Form eines Dauernachlasses gegeben. Sie sparen dadurch Beiträge, sind aber auch längerfristig an einen Versicherer gebunden.