Welcher Schaden wird erstattet ?
Personenschäden
Als Personenschäden gelten Verletzungen von Personen, die durch Ihr Verschulden verursacht wurden, z.B. beim Sport oder als Fußgänger im Straßenverkehr. Davon ausgenommen ist ein Schaden an Personen, der aus dem Führen eines Kraftfahrzeuges hervorgegangen ist. Dafür benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sachschäden
Dies ist ein Schaden, der durch Ihr Verschulden entsteht. Also wenn Sie Sachen beschädigen oder zerstören. Dabei ist zu beachten, dass Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen von der Haftung ausgenommen sind. Eine Ausnahme stellt allerdings die gemietete Wohnung (Mietsachschäden) dar.
Vermögensschäden
Als Vermögensschaden gilt ein Schaden bei dem weder jemand verletzt wird noch Gegenstände zerstört werden.
Sie sind beispielsweise bei Freunden zu Besuch und Ihre Kinder spielen während dieser Zeit unbeaufsichtigt in Nebenzimmer, dabei wählen sie eine Telefonnummer im Ausland und die Verbindung bleibt einige Stunden erhalten. In diesem Fall wurde niemand verletzt, noch ging etwas zu Bruch, dennoch entstand Ihren Freunden ein Schaden in Form einer sehr hohen Telefonrechnung.
Generell ist es zu empfehlen eine private Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR abzuschließen.
Weitere Informationen auf der Seite nicht versichert.