Volljährige Kinder
In den Familien- wie auch Singletarifen sind volljährige Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mitversichert,
- sie müssen unverheiratet sein,
- noch in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben
oder
- sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (Lehre / Studium)
gegebenenfalls gelten weitere Ergänzungen wonach Versicherungsschutz auch besteht, wenn
- nach dem Schulabschluss auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz gewartet wird
- vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung Zivil- oder Wehrdienst geleistet wird
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