Fachpraktischer Unterricht
Bei Teilnahme am fachpraktischen Unterricht wie z.B. Laborarbeiten an einer Fach- / Gesamt-/ Hochschule oder Universität gelten Sachschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht an Lehrgeräten als mitversichert.
Die Höchstleistung wird von den Versicherern festgelegt, entweder als feste Summe z.B. 2.500,- EUR oder prozentual im Verhältnis zur Deckungssumme, z.B. 5 Promille. Bsp.: Deckungssumme 3 Mio. EUR, davon 5 Promille = 15.000,- EUR max. Entschädigungsgrenze.
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