Rentenformel
Die persönliche Rente jedes gesetzlich Rentenversicherten wird mit der Rentenformel errechnet. Dazu werden im 1. Schritt die persönlichen Entgeltpunkte ermittelt.
1. Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte
Entgeltpunkte für Beitragszeiten |
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Die Entgeltpunkte für Beitragszeiten spiegeln die Einkommenssituation während des Arbeitslebens des Versicherten wider und werden jährlich errechnet.
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Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten
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Die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten werden gesondert errechnet und sind nicht nur von der Höhe der Beiträge, sondern auch von der Versicherungsdauer abhängig. |
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Die Summe aller Entgeltpunkte wird mit dem Zugangsfaktor multipliziert. Der Zugangsfaktor bestimmt, in welchem Umfang die ermittelten Entgeltpunkte in der Rentenformel berücksichtigt werden. |
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Der Zugangsfaktor soll einen Ausgleich bei unterschiedlicher Rentenbezugsdauer bringen und richtet sich deshalb nach dem Alter der Versicherten bei Rentenbeginn. Das gilt auch für Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten. |
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persönliche Entgeltpunkte |
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Die persönlichen Entgeltpunkte werden als Teil der Rentenformel zur Ermittlung der persönlichen Monatsrente benötigt.
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