Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit
Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unterscheidet man zwischen einer teilweisen Erwerbsminderung und der vollen Erwerbsminderung.
Die Wartezeit gilt als vorzeitig erfüllt, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls eingetreten ist.