Renten im Alter
Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist das 65. Lebensjahr. Bei den übrigen Altersrenten werden die Altersgrenzen nach und nach ebenfalls auf 65 Jahre erhöht.
Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist das 65. Lebensjahr. Bei den übrigen Altersrenten werden die Altersgrenzen nach und nach ebenfalls auf 65 Jahre erhöht.