Gesetzliche Rentenversicherung - Rechtliche Grundlagen
 
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Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und basiert damit auf der Sozialgesetzgebung, die im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst wird. Zur Sozialversicherung zählen außerdem die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte.

Die Ziele der Sozialgesetzgebung sind in erster Linie die Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. Dazu gehören:


  • ein menschenwürdiges Dasein,
  • gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit,
  • die Förderung und Sicherung der Familie,
  • die Möglichkeit durch eine frei gewählte Tätigkeit den Lebensunterhalt zu sichern,
  • besondere Belastungen des Lebens auszugleichen.

Zur Umsetzung dieser Aufgaben müssen entsprechende Dienste und Einrichtungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Außerdem hat jeder Bürger ein Anrecht auf Zugang zur Sozialversicherung. Jedes Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung erhält:


  • alle notwendigen Maßnahmen die zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nötig sind,
  • eine finanzielle Absicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und im Alter.

Außerdem haben die Hinterbliebenen des Versicherten eine Recht auf wirtschaftliche Absicherung.


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