Entgeltpunkte für Beitragszeiten
Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich u.a. aus dem Verhältnis des Einkommens des Einzelnen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
Wer im jeweiligen Kalenderjahr genauso viel verdient hat, wie der Durchschnitt der Versicherten erhält einen Entgeltpunkt. Bei einem geringeren Verdienst gibt es entsprechend weniger bei einem höhren Verdienst mehr Entgeltpunkte.
Beispiel:
Im Jahre 2003 betrug das Durchschnittsentgelt 29.230 Euro. Wer in diesem Kalenderjahr ebenfalls ein Bruttoentgelt von 29.230 Euro erzielt hat, erhält hierfür genau einen Entgeltpunkt.
Wer im Jahr 2003 lediglich ein Einkommen von 15.000 Euro bekommen hat, erhält hierfür nur 0,51 Entgeltpunkte (15.000 Euro geteilt durch 29.230 Euro ergeben 0,51 Entgeltpunkte, das sind 51 % des Durchschnittverdienstes).
Versicherte, die ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erzielt haben (61.200 Euro im Jahr 2003) konnten sogar 2,09 Entgeltpunkte erzielen.
Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Jahr 2003 | ||
individuelles Bruttoarbeitsentgelt | Vorläufiges Durchschnittsentgelt | Entgeltpunkte |
61.200 EUR (BBG* 2003) | 29.230 EUR | 2,09 |
29.230 EUR | 29.230 EUR | 1,00 |
15.000 EUR | 29.230 EUR | 0,51 |
Durchschnittsentgelt der letzten Jahre | |
Jahr | Durchschnittsentgelt |
2002 | 28.626 EUR |
2003 | 29.230* EUR |
2004 | 29.428* EUR |
Entgeltpunkte für Kindererziehung
Für Kindererziehungszeiten wird bis zum 10. Lebensjahr ein Entgeltpunkt pro Kalenderjahr berücksichtigt. Die Entgeltpunkte für Kindererziehung werden zusammen mit den Entgeltpunkten aufgrund einer Beschäftigung angerechnet. Die Summe der so erzielten Entgeltpunkte wird jedoch begrenzt auf den Wert, der sich auch bei einer Höchstbeitragszahlung bis zur Beitragsbemessungsgrenze ergeben würde.