Bedingungen
Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) basiert auf dem sogenannten "Generationenvertrag". Diesem ungeschriebenen Vertrag nach finanzieren die "Jungen" die Renten der "Alten".
Dieses System wird als Umlageverfahren bezeichnet und bedeutet, dass die Einnahmen der GRV direkt dazu verwendet werden, die Ausgaben zu bestreiten. Eine Kapitalanlage findet nicht statt. Rückstellungen existieren lediglich in Form einer "Nachhaltigkeitsgrundlage" in Höhe der Rentenzahlungen für einen Monat.
Die bis dahin gebräuchliche Schwankungsreserve wurde 2004 in "Nachhaltigkeitsrücklage" umbenannt.
Sie beträgt mindestens das 0,2fache und höchstens das 1,5fache der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben. Wird dieser Korridor voraussichtlich unter- oder überschritten, ist nach § 158 SGB VI eine entsprechende Anpassung des Rentenbeitragssatzes durchzuführen.
Die Definition der Nachhaltigkeitsrücklage findet sich in § 216 SGB VI.