Zuzahlungen und Arztbesuch
Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse müssen zahlreiche Zuzahlungen erbringen und mussten bis zum 01. Januar 2013 zusätzlich eine Kassengebühr (auch Praxisgebühr genannt) entrichten. Diese wurde zunächst ersatzlos abgeschafft.
Für Zuzahlungen gilt eine Obergrenze. Diese liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen. Chronisch Kranke zahlen nur 1 % der Bruttoeinnahmen. Deshalb sollten Versicherte alle Arzt- und Apothekenquittungen aufbewahren.
Es gibt Freibeträge für Familien mit Kindern oder nur einem berufstätigen Ehepartner.
Auf unserer Seite erfahren Sie, welche Neuregelungen es für die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in den folgenden Bereichen gibt:
- Arztbesuch
- Arznei- / Verbandmittel
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Soziotherapie
- Haushaltshilfe
- Rehabilitation
- Krankenhausaufenthalt
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich umfassend über die Zuzahlungen und Zusatzversicherungen für die gesetzliche Krankenversicherung zu informieren. Denn auch die von Ihnen zu leistenden Zuzahlungen werden von speziellen Krankenzusatzversicherungen übernommen.
In unseren Lexika & FAQ finden Sie zu gesetzliche Krankenversicherung und Zuzahlungen weitere Informationen.