gesetzliche Krankenversicherung - Sehhilfen und Brillen
 
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Sehhilfen / Brillen

Verordnete Brillen oder Kontaktlinsen gehören zu dem Bereich, in dem die gesetzliche Krankenversicherung mit die massivsten Einschränkungen vorgenommen hat.


In der Vergangenheit wurden in der gesetzlichen Krankenkasse bislang die Gläser noch teilweise bezuschusst. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch seit dem 01.01.2004 prinzipiell keine Kosten mehr für Sehhilfen oder Brillen.


Zum Brillengestell und für eventuelle Sonderausstattungen, etwa für Allergiker oder Sportbrillen für den Schulsport, werden ebenfalls keine Zuschüsse mehr gezahlt. Einen weiteren Anspruch auf einen Kostenzuschuss hatten Patienten ab dem 14. Lebensjahr nur dann, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hatte - auch diese Regelung trifft heute nicht mehr zu.


Eine Ausnahme der generellen Nicht-Leistung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie schwer sehbehinderte Menschen. Diese Personengruppen erhalten auch weiterhin Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.


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