Entbindungs- und Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch
Bislang betrug das Entbindungsgeld 77 Euro. Es wurde nur an Frauen gezahlt, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren und keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hatten (z.B: Ehefrauen und Studenten). Das Entbindungsgeld wurde aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen.
Frauen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren und in einem Beschäftigungsverhältnis standen, erhielten innerhalb der Schutzzeiten (sechs Wochen vor der Geburt bis maximal 12 Wochen nach der Geburt) von der Krankenkasse bislang bis zu 13 Euro pro Kalendertag Mutterschaftsgeld.
Dieser Anspruch bleibt auch weiterhin bestehen, da diese Leistungen im gesellschaftlichen Interesse sind. Allerdings wird das Mutterschaftsgeld seit Beginn diesen Jahres nicht mehr von den Krankenkassen sondern aus Steuergeldern finanziert.
Auf die Kostenerstattung für Leistungen zur Empfängisverhütung hatten gesetzlich Versicherte unter 20 Jahren Anspruch. Künftig wird die Empfängnisverhütung über Steuern finanziert. Gesetzlich Versicherte unter 20 Jahren erhalten auch weiterhin eine Erstattung der Kosten.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Kosten eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs übernommen. D.h. wenn eine medizinische Indikation (schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigung der Schwangeren) vorlag oder die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruhte, wurden die Kosten von der Krankenkasse erstattet.
Gesetzliche Versicherte haben weiterhin Anspruch auf die Kostenübernahme, auch wenn Schwangerschaftsabbrüche künftig über Steuern finanziert werden.