Krankengeld
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankengeld, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entfällt. In der Regel ist dies ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit der Fall. Die Höhe des Krankengeldes beträgt maximal 70 % des Bruttoeinkommens oder 90 % des Nettoeinkommens. Dabei ist der geringere Wert ausschlaggebend. Vom Krankengeld muss der Arbeitgeber-Anteil zu den Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.
Die Krankengeldleistungen bleiben zwar erhalten, ab 01.07.2005 wird zur Finanzierung von den Versicherten jedoch ein Zusatzbeitrag von 0,5 % erhoben.