Freiwillig Versicherte
entscheiden sich bewusst für einen Versicherungsschutz durch die GKV.
Zur freiwilligen Mitgliedschaft in einer GKV ist nur berechtigt,
- wer aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist und
- in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate oder
- unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mind. 12 Monate GKV versichert war.
- wer aus der Familienmitversicherung ausscheidet und
- in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate oder
unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mind. 12 Monate GKV versichert war ( für Kinder ist es ausreichend, wenn ein Elternteil die Vorversicherungszeiten erfüllt).