Arztbesuch
Patienten müssen seit dem 01. Januar 2013 beim Arztbesuch lediglich die Versicherungskarte ihrer Krankenkasse vorlegen.
Die Zahlung einer Kassengebühr (auch Praxisgebühr genannt) wurde zu diesem Zeitpunkt zunächst ersatzlos abgeschafft.
Patienten müssen seit dem 01. Januar 2013 beim Arztbesuch lediglich die Versicherungskarte ihrer Krankenkasse vorlegen.
Die Zahlung einer Kassengebühr (auch Praxisgebühr genannt) wurde zu diesem Zeitpunkt zunächst ersatzlos abgeschafft.