Beitragsberechnung zur Wohngebäudeversicherung
Die Beitragsberechnung zur Wohngebäudeversicherung erfolgt nach verschiedenen Kriterien (Tarifierungsmerkmale), wie z.B. Tarifzone, Gebäudewert, Nutzungsart und Bauart des Gebäudes. Ggf. werden noch Zuschläge für Gefahrerhöhungen wie z.B. Reetdach oder Fußbodenheizung erhoben.
Die Kriterien zur Beitragsberechnung zur Wohngebäudeversicherung sind im einzelnen:
Die Tarifzone
Durch die Postleitzahl des Ortes wird das zu versichernde Gebäude einer bestimmten Tarifzone zugeordnet. Dabei gibt es für die versicherten Gefahren Sturm und Leitungswasser unterschiedliche Tarifzonen. Die Einteilung erfolgt nach den Schäden der vergangenen Jahre.
In der jeweiligen Software ist hinter der Postleitzahl die Tarifzone hinterlegt, so dass die Zuordnung automatisch erfolgt.
Die Bauartklassen
Bei gemischter Bauweise gilt die ungünstigere, wenn deren Anteil mehr als 25 % beträgt.
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Die Nutzungsarten
Nachfolgende Nutzungsarten sind versicherbar und zu unterscheiden:
- ausschließlich wohnwirtschaftliche Nutzung,
- gemischte Nutzung,
- nicht ständig bewohnte Ferien- Wochenendhäuser.
Die Tarifzone
Die Versicherer ordnen das zu versichernde Gebäude an Hand der Postleitzahl einer Schadengruppe zu. Bei Leitungswasser- und Sturmschäden bestehen abhängig von den Schäden der Vergangenheit unterschied-liche Zonen. Die einzelnen Zonen sind in der jeweiligen Software hinterlegt und mit den Postleitzahlen verknüpft, so dass die Zuordnung automatisch erfolgt.
Beitragszuschläge
Liegt die zu versichernde Gefahr über der Norm können Zuschläge erhoben werden z.B. für:
- die Bauartklassen III bis V,
- gemischte Nutzung,
- nicht ständig bewohnte Ferien- Wochenendhäuser,
- Schwimmbäder im zu versichernden Gebäude,
- Gebäude mit nicht ausreichender räumlicher oder baulicher Trennung.
Wenn Sie den Versicherungsschutz ausbauen und erweitern wollen können Zuschläge erhoben werden z.B. für:
- den Einschluss von Klauseln,
- die Erhöhung von Entschädigungsgrenzen.
Beitragsnachlässe:
Diese gibt es z.B. für:
- Dauernachlass (x % bei einer mind. 5 jährigen Versicherungsdauer),
- Neubaunachlass (x % solange das Gebäudealter unter 10 Jahren liegt),
- Nachlässe bei Vereinbarung einer Eigenbeteiligung für den Schadenfall.