Mietverlust, Mietausfall, Mietwertersatz Wohngebäudeversicherung und Gebäudeversicherung
 
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Mietverlust, Mietausfall, Mietwertersatz

Erfolgt aufgrund eines ersatzpflichtigen Versicherungsfalles ein Mietverlust für den Gebäudebesitzer, ist dies über die Wohngebäudeversicherung versichert. (Einschließlich anfallender Mietnebenkosten, dazu gehören umlagefähige Nebenkosten wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr etc.).


Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter aufgrund der Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Gebäudes berechtigt ist, die Mietzahlung einzustellen. Versichert ist auch der ortsübliche Mietwert von selbstgenutzten Wohnräumen des Versicherungsnehmers wenn diese durch einen Versicherungsfall unbewohnbar sind.


Der Mietausfall wird bei vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum unterschiedlich ersetzt.


Ist der Mieter einer gemieteten Wohnung aufgrund eines Schadens berechtigt die Mietzahlung zu kürzen oder ganz einzustellen, ersetzt die Wohngebäudeversicherung dem Vermieter den tatsächlichen Mietausfall einschließlich aller Mietnebenkosten. Der Zeitraum der Zahlung ist auf die, im Versicherungsschein dokumentierte Dauer, begrenzt.


Anders ist es bei selbstgenutztem Wohnraum des Eigentümers. Hier wird nur der ortsübliche Mietwert, für die im Versicherungsschein dokumentierte Dauer, ersetzt und auch nur dann, wenn dem Eigentümer ein Verbleiben in der Wohnung aufgrund des Schadens nicht zugemutet werden kann. Wenn z.B. nicht alle Räume beschädigt sind kann es durchaus sein, dass ein Verbleiben in der Wohnung zumutbar ist und kein Mietwertersatz gezahlt wird.


Der Mietausfall für gewerblich vermietete Räume kann durch besondere Vereinbarung mitversichert werden.


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