Gebäudeversicherungsverträge kündigen
Will man einen Versicherungsvertrag einer Gebäudeversicherung richtig kündigen, sind einige Dinge zu beachten.
Bei der Wohngebäudeversicherung ist eine Kündigung wegen Beitragserhöhung nicht möglich. Ordentliche Kündigung und Kündigung im Schadensfall sind nur möglich, wenn das Haus schuldenfrei ist (beglaubigter Grundbuchauszug) oder der Versicherungsnehmer eine Einwilligung der Gläubiger vorlegen kann.
So kündigen Sie richtig:
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** Bei Kündigung mit sofortiger Wirkung besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Beitrags, deshalb besser zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
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