Entschädigung
Im Schadenfall werden die Reparaturkosten von der Wohngebäudeversicherung in Form einer Entschädigung erstattet, wenn die notwendige Schadensfeststellung z.B. durch einen Gutachter erfolgt ist.
Einen Monat nach Anzeige des Schadens haben Sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung. Ist das Gebäude aufgrund eines Schadens zerstört, steht Ihnen bis zur Wiederherstellung eine Zeitwertentschädigung zu. Diese wird von der Wohngebäudeversicherung ausgezahlt, wenn die Ursache und die Schadenshöhe ermittelt ist. Die Differenz zum Neuwert erhalten Sie, wenn sicher ist, dass Sie das Gebäude wieder aufbauen.
In den Versicherungsbedingungen liest es sich wie folgt:
Steht der Anspruch des Versicherungsnehmers dem Grunde und der Höhe nach fest, so ist die Entschädigung innerhalb von 2 Wochen zu zahlen. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagzahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Für die Verzinsung gilt: Die Entschädigung ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen...
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. Der Zinssatz liegt 1 Prozent unter dem Basiszinssatz der EZB und beträgt mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent pro Jahr, soweit nicht aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist.
Der Lauf der Fristen ...ist gehemmt, solange in Folge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen, solange gegen den Versicherungsnehmer oder einen seiner Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalles ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren läuft.