gesetzliche Rentenversicherung - Beitragsbemessung
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 18,6 % (Stand 2025).
Er ist im allgemeinen hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen; arbeitnehmerähnliche Selbständige und natürlich freiwillig pflichtversicherte Selbständige müssen den Gesamtbeitrag selbst tragen: dies wird durch den steuerlichen Vorwegabzug erleichtert.
Im Versorgungsfall besteht keine Beitragspflicht §229 SGB V.
Der Beitrag wird vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
Zahlenwerte (Stand 2025):
- Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 8.050 EUR (West/Ost).
- Der Höchstbeitrag im Monat beträgt 1.497,30 EUR (West/Ost).
- Der Mindestbeitrag bezogen auf 556 EUR im Monat beträgt 103,42 EUR (West/Ost).
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