Direktzusage - Die Lösung für Gesellschafter-Geschäftsführer
Bei der Direktzusage ist der Arbeitgeber Träger und Beitragszahler. Der Arbeitnehmer erhält über die vereinbarte Versorgungsleistung im Alter eine Direktzusage. Der Arbeitgeber zahlt zur Insolvenzsicherung Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein aG. Bei der Direktversicherung ist die Finanzierung in der Ansparphase steuerfrei.
Förderungsmöglichkeiten:
Eine Rentenversicherungspflicht, wie bei der Förderart §§ 10a, 79ff. EStG ist bei der Direktversicherung keine Voraussetzung und es ist nur die nachgelagerte Besteuerung im Rahmen des §19 EStG als Förderung nutzbar. Die Direktzusage ist daher nicht nur für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH interessant sondern auch für den normalen Arbeitnehmer.
Vorteile der Direktzusage:
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