Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) verbessert den Versicherungsschutz privat oder gesetzlich versicherter Arbeitnehmer.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Sie wird vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen. Die betriebliche Krankenversicherung stellt eine besondere Form der arbeitgeberfinanzierten Krankheitsabsicherung in Form einer Gruppenversicherung dar.
Mit der bKV können Arbeitnehmer Lücken ihres gesetzlichen Versicherungsschutzes schließen, die durch Kürzungen
der Leistungen im Rahmen von Gesundheitsreformen entstanden sind.
Hier zu den weiteren Gründen und Vorteilen, die für eine bKV
sprechen.
Sie ist jedoch keine Betriebskrankenkasse und ist auch nicht mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement zu verwechseln.
Die betriebliche Krankenversicherung kann mehrere private Zusatzversicherungen vereinen, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse erweitern sollen. Eine große Anzahl an Tarifen steht dabei zur Wahl, diese können als Leistungsbausteine gewählt und kombiniert werden.
Hierzu zählen z. B. die Bereiche:
Das Unternehmen schließt einen oder mehrere Rahmenverträge mit Versicherungsgesellschaften.
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Der Arbeitnehmer meldet die zu versichernden Personen über ein vereinfachtes Verfahren namentlich beim Versicherer an.
Die Beiträge werden vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden anteilig an den Versicherer abgeführt.
Der Arbeitnehmer hat sofort Anspruch auf den vereinbarten Versicherungsschutz.
Die Leistungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem Versicherer und dem Arbeitnehmer. Der Betrieb erhält keinerlei Informationen über Gesundheitsdaten.
Der Betrieb muss dauerhaft mindestens drei angestellte Mitarbeiter beschäftigen.
Für mittlere Unternehmen bestehen
vereinfachte und für große Unternehmen ab 50 versicherten Mitarbeitern deutlich vereinfachte Formen die Belegschaft per Liste
zum Versicherungsschutz anzumelden.
Ja, das ist möglich. Eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur betrieblichen Krankenversicherung
ist jedoch seit dem 10. Oktober 2013 ausschließlich als Barlohn zu betrachten, dadurch änderte sich die steuerliche
Behandlung. Der Beitrag ist steuerpflichtig und es entfällt ein Sozialversicherungsbeitrag. Beide Kostenstellen kann der
Arbeitgeber für seine qualifizierten Arbeitnehmer übernehmen.
Hier zu weiteren Informationen der Steuervarianten.
Welche Mitarbeiter für die betriebliche Krankenversicherung ausgewählt werden, erfolgt nach nachvollziehbaren, objektiven Kriterien. Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist einzuhalten.
Objektive Merkmale sind z. B.
Die betriebliche Krankenversicherung ist ein Instrument der Personalsteuerung, kein Steuerprivileg.
Das Budget muss langfristig eingeplant sein.
Arbeitgeber müssen den HR-Bereich definieren, den sie stärken wollen.
Arbeitnehmer müssen durch die Leistungsinhalte positiv angesprochen werden.
Viele weitere Hinweise, Fragen und Antworten haben wir in unserem FAQ Ratgeber
zusammengetragen
oder Sie nehmen Kontakt mit einem unserer Berater auf und füllen unser Anfrageformular aus.
Damit die bKV von allen Beteiligten als positives Instrument wahrgenommen werden kann, muss sie für die Arbeitgeberseite mit einem minimalen Verwaltungsaufwand einhergehen. Ermöglicht wird dies z. B. durch eine vereinfachte, listenmäßige Onlineanmeldung über ein sicheres Datenportal. Dazu gehört auch, dass Veränderungen wegen ausscheidender oder neu hinzukommender Mitarbeiter bei einigen Versicherern nur halbjährlich oder sogar nur einmal jährlich nachgemeldet werden müssen. Die Beiträge werden dann nachträglich erhoben oder zurückerstattet.
Uniage und Unisex - damit ist der Gesamtaufwand für den Arbeitgeber langfristig kalkulierbar und nur so lässt sich sicherstellen, dass die zugesagten Leistungen dauerhaft mit dem vorgegeben Budget angeboten werden können.
Die Leistungsinhalte müssen so definiert und beschrieben sein, dass sie unmissverständlich sind. Insbesondere in Großbetrieben ist es nicht möglich, mit jedem Mitarbeiter ein individuelles Gespräch zu führen, daher muss aus den Dokumenten für jeden Mitarbeiter auf einen Blick erkennbar sein, wann, wie und bis zu welcher Höhe er Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Damit die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung allen Mitarbeitern gleichberechtigt zur Verfügung stehen, muss die Absicherung ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden.
In den meisten Tarifen steht den Mitarbeitern die zugesagte Leistung ab dem ersten Tag in vollem Umfang zur Verfügung. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel, z. B. bereits laufende Zahnersatzmaßnahmen oder bereits geplante Operationen.
Auf Wunsch können in den meisten Tarifen auch die Familienangehörigen des Mitarbeiters gegen eigene, aber vergünstigte Beitragszahlung mitversichert werden. Außerdem können Mitarbeiter über die betrieblich angebotenen Leistungen hinaus weitere Bausteine gegen eigene Beitragszahlung hinzu versichern. Auch hier gibt es im Regelfall keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten.
Jeder Mitarbeiter sollte die Möglichkeit bekommen, die gewohnten Leistungen zu Einzelvertragskonditionen auch beim Verlassen des Betriebes weiterführen zu können.