Beginn des Versicherungsschutzes
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt und der Versicherer die Annahme Ihres Antrags schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheines erklärt hat. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung besteht jedoch noch kein Versicherungsschutz.
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