Rücktrittsverzicht
Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist der Versicherte verpflichtet die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Damit hat der Versicherer die Möglichkeit das zu versichernde Risiko besser beurteilen zu können.
Wenn sich später herausstellt dass die Antworten nicht vollständig oder nicht zutreffend (z.B. aus Vergesslichkeit) waren, hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Gute Versicherungsbedingungen sehen ein Rücktrittsrecht des Versicherers nur in den ersten 5 Jahren nach Vertragsabschluß vor. (bei einer verschwiegenen AIDS Infektion ggf. in den ersten 10 Jahren).
Wenn das Versicherungsunternehmen jedoch vom Antragsteller arglistig getäuscht wurde, kann es auch nach Ablauf dieser Frist den Vertrag anfechten.