Meldefrist
In der Regel entstehen Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ablauf des Monats in dem der Leistungsfall eingetreten ist.
Wer seinen Versicherer verspätet über eine Berufsunfähigkeit informiert entweder aus Krankheitsgründen oder weil man nicht an die bestehende Versicherung gedacht hat, muss ggf. mit Leistungseinbußen rechnen.
Gute Versicherer leisten bei einer verspäteten Meldung einer Berufsunfähigkeit mindestens drei Jahre rückwirkend wenn der Versicherte beweist, dass er während des ganzen Zeitraums tatsächlich ununterbrochen berufsunfähig im Sinne der Bedingungen war.