Definition Berufsunfähigkeit
Die häufigste Definition von Berufsunfähigkeit lautet wie folgt:
Vollständige Berufsunfähigkeit i. S. der Mehrzahl der derzeit verwendeten Bedingungen liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Es gibt hier keine einheitliche Regelung, daher gibt es im Schadenfall auch oft Unstimmigkeiten zwischen Versicherern und Versicherten.
Verlassen Sie sich bitte auch nicht auf Aussagen von Versicherungsvertretern das ihre Gesellschaft immer im Sinne des Kunden handeln wird.
Da wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden sind, können wir Ihnen neutrale Versicherungsvergleiche erstellen und Ihnen Ihre komplette Analyse zur Berufsunfähigkeitsversicherung kostenlos zusenden.