Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Neben den Standardbedingungen gibt es auch in den Vertragsbedingungen zum Versicherungsschutz besondere Bedingungen, die je nach Versicherer und Tarif variieren. In den Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind u.a. folgende Punkte geregelt:
- der Vertragsbeginn und das Vertragsende,
- der Versicherungsschein,
- die Beitragszahlungspflicht,
- die Obliegenheiten,
- der Versicherungsfall,
- und die Kündigung.
Beginn und Ende des Vertrages
Die Versicherung beginnt zu dem, im Versicherungsschein festgelegten Zeitpunkt, wenn Sie nach Vorlage des Versicherungsscheines den Erstbeitrag unverzüglich gezahlt haben. Der Versicherungsschutz endet durch schriftliche Kündigung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres.
Versicherungsschein
Der Versicherungsschein dient im Versicherungsfall als Beweis für das Bestehen einer Versicherung. Aus diesem Grund ist jeder Versicherer verpflichtet einen Versicherungsschein zu erstellen und zuzusenden. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsschein sorgfältig aufbewahren.
Beitragszahlungspflicht
Der Versicherungsnehmer ist nach Vorlage des Versicherungsscheines verpflichtet, den Erstbeitrag unverzüglich zu zahlen. Wenn die Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt werden hat der Versicherer das Recht zur Kündigung des Vertrages bzw. ist leistungsfrei. Daher ist es am sichersten dem Versicherer eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Obliegenheiten
Beim Abschluss einer Versicherung und während der Vertragslaufzeit hat der Versicherungsnehmer Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Dazu gehören z.B. bei Abschluss der Versicherung die wahrheitsgemäße Beantwortung der Antragsfragen und während der Vertragslaufzeit die regelmäßige pünktliche Zahlung der Versicherungsbeiträge.
Versicherungsfall
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person während der Vertragsdauer berufsunfähig im Sinne der Bedingungen wird und alle vertraglichen Obliegenheiten erfüllt sind.
Kündigung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine Kündigungsfrist von einem Monat muss beachtet werden.
Bei monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlweise ist eine Kündigung jeweils zur nächsten Beitragsfälligkeit, ebenfalls unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, möglich.